Klasse B - Auto
Theorie:

Bei Ersterwerb eines Führerscheins fordert der Gesetzgeber die Teilnahme an 14 Doppelstunden theoretischem Unterricht; bei Erweiterung einer bereits vorhandenen Fahrerlaubnis (z.B.Klasse M) müssen Sie nur noch an
8 Doppelstunden teilnehmen.

Praxis:

Übungsfahrstunden: Die Anzahl hängt von Ihrem Können ab. Sonderfahrstunden: Gesetzlich vorgeschrieben sind 12 Fahrstunden
(5 x Landstrasse, 4 x Autobahn, 3 x Dunkelheit).

Die Fahrstunden finden Montags bis Samstags nach Vereinbarung statt.

Die theoretische und praktische Ausbildung kann nach Wunsch parallel verlaufen und im günstigsten Fall schon nach 14 Tagen abgeschlossen sein!