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Klasse B - Auto
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Theorie:
Bei Ersterwerb eines Führerscheins fordert der Gesetzgeber die Teilnahme an 14 Doppelstunden theoretischem Unterricht; bei Erweiterung einer bereits vorhandenen Fahrerlaubnis (z.B.Klasse M) müssen Sie nur noch an 8 Doppelstunden teilnehmen.
Praxis:
Übungsfahrstunden: Die Anzahl hängt von Ihrem Können ab.
Sonderfahrstunden: Gesetzlich vorgeschrieben sind 12 Fahrstunden
(5 x Landstrasse, 4 x Autobahn, 3 x Dunkelheit).
Die Fahrstunden finden Montags bis Samstags nach Vereinbarung statt.
Die theoretische und praktische Ausbildung kann nach Wunsch parallel verlaufen
und im günstigsten Fall schon nach 14 Tagen abgeschlossen sein!
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