|
Der Führerschein mit 17
|
|
|
Der Führerschein mit 17 heißt amtlich "Begleitetes Fahren mit 17".
Das bedeutet, dass Du bereits im Alter von 17 Jahren Auto fahren darfst, sofern Du in Begleitung einer geeigneten Person unterwegs bist.
Die Begleitpersonen werden amtlich in der Fahrerlaubnis vermerkt.
Sie müssen das 30.Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines Führerscheins sein und dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister gesammelt haben. Es müssen aber nicht die Eltern sein.
Die Ausbildung kann frühstmöglich 6 Monate vor dem 17. Geburtstag begonnen werden.
3 Monate vor dem 17.Geburtstag darfst Du die theoretische Prüfung ablegen;
zur praktischen Prüfung wirst Du frühestens 4 Wochen vor Deinem Geburtstag zugelassen.
Die zur behördlichen Antragsstellung benötigten Formulare sowie alle weiteren Informationen erhälst Du bei uns.
Eine gute Übersicht zum Modellversuch findest Du bei der Landesverkehrswacht im Internet.
Begleitetes_Fahren.pdf
Die Ausbildung entspricht inhaltlich der normalen Klasse B- Ausbildung.
|